Open Access - Wissenstransfer aus den Hochschulen

HWR Berlin unterzeichnet „Berliner Erklärung über den offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen“ und setzt sich für die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen am wissenschaftlichen Fortschritt ein.

Mittwoch, 27 Februar, 2019

HWR Berlin unterzeichnet „Berliner Erklärung über den offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen“ und setzt sich für die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen am wissenschaftlichen Fortschritt ein.

Öffentliche Forschungsergebnisse frei zugänglich machen

Öffentlich geförderte Forschungsergebnisse und daraus resultierende wissenschaftliche Beiträge sollen frei zugänglich sein, um den Wissenstransfer zwischen Hochschulen und Öffentlichkeit zum gegenseitigen Nutzen zu intensivieren. Die Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin (HWR Berlin) unterstützt die Open-Access-Strategie des Landes Berlin. Als Unterzeichnerin der „Berliner Erklärung über den offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen“ gehört die HWR Berlin zu den Berliner Hochschulen, die sich nachdrücklich zu Open Access bekennen und das Prinzip anwenden.

Open Access für freien Wissensaustausch

„Open Access setzt positive Impulse für die auf angewandte Lehre und Forschung ausgerichtete strategische Ausrichtung und Entwicklung der HWR Berlin“, sagt Vizepräsident Prof. Dr. Claudius Ohder. „Die öffentliche Bereitstellung wissenschaftlicher Informationen trägt maßgeblich zum Austausch mit Wissenschafts- und Praxispartnern und der breiten Öffentlichkeit bei. Sie sind eine tragende Säule der innovativen und internationalen wissenschaftlichen Kommunikationskultur der HWR Berlin“, so Ohder. 

HWR arbeitet an Strukturen

Die Hochschule entwickelt derzeit Strukturen, um es Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern der HWR Berlin zu ermöglichen, Online-Publikationen und perspektivisch auch Forschungsdaten im Sinne des Open Access kostenfrei und öffentlich zur Verfügung zu stellen. In diesem Kontext konzipiert die Hochschule eine Unterstützung für Forschende der HWR Berlin bei der Zweitveröffentlichung und dem Publizieren in Open-Access-Zeitschriften und auf Open-Access-Plattformen. 

Berlin als Vorreiter

Als erstes deutsches Bundesland präsentiert Berlin seit 2016 Zahlen zum Open-Access-Anteil der Forschungsarbeiten und -ergebnissen aus Universitäten und Hochschulen und ist mit der finanziellen Förderung von Open Access in den Hochschulen und Kultureinrichtungen sowie der Einrichtung eines Open-Access-Büros bundesweit Vorreiter für die Forcierung des freien Zugangs zu wissenschaftlichen Ergebnissen und zum kulturellen Erbe. Nach einer aktuellen Erhebung des Berliner Open-Access-Büros lag der Anteil der ohne Barrieren veröffentlichten wissenschaftlichen Publikationen von Berliner Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern an staatlichen Hochschulen im Jahr 2017 bei 38,5 Prozent. Bis 2020 soll dieser Prozentsatz auf 60 steigen. 

„Berliner Erklärung“ als wichtige Orientierung für ganz Deutschland

Die „Berliner Erklärung über den offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen“ (kurz: Berliner Erklärung) wurde 2003 ins Leben gerufen und stellt eine wichtige Orientierung für die vielfältigen internationalen Bestrebungen hin zu einem dauerhaften, offenen, nachhaltigen und freien Zugang zu wissenschaftlichen Informationen dar. Über 620 deutsche und internationale Einrichtungen und Organisationen sind bereits beigetreten.