Altersvorsorge Studenten in Bezug auf Riesterrente

Es ist sicher kein Geheimnis mehr, wenn öffentlich ausgesprochen wird, dass private Vorsorge fürs Alter wichtiger denn je ist. Denn als gesetzliche Rente wird Ihnen später lediglich ein Grundstock ausgezahlt werden, sodass die private Altersvorsorge als z

Donnerstag, 18 März, 2010

Der Gesetzgeber hat nicht zuletzt auch wegen der zögernden Haltung gerade junger Menschen, privat vorzusorgen, die nach dem damaligen Arbeitsminister Walter Riester benannte Riester Rente eingeführt.

Diese sieht vor, dass Sie als Arbeitnehmer, der in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, staatliche Zulagen erhalten, deren Höhe sich nach Ihrem eingezahlten Jahresbeitrag richtet; dieser wiederum richtet sich nach Ihrem jährlichen Bruttoverdienst.

Da das Konzept der Riester Rente aber vorsieht, dass gerade junge Menschen mit einem nicht so hohen Einkommen einen solchen Vertrag abschließen sollen, ist es nicht mehr als vernünftig, dass Ihnen, sollten Sie sich noch im Studium befinden, auch als Student die Möglichkeit geschaffen wird, durch die Riester Rente privat fürs Alter vorzusorgen und entsprechende Zulagen zu erhalten. Zumal augenscheinlich davon ausgegangen werden muss, dass Sie nach Beendigung Ihres Studiums sicher keine 40 Jahre mehr arbeiten werden und für Studenten die Eigenvorsorge umso dringender erscheint, um drohende Rentenkürzungen entsprechend auffangen zu können.

Allerdings gehören Sie als Student nicht automatisch zu dem Kreis der Förderberechtigten. Sollten Sie aber z. B. in der vorlesungsfreien Zeit in einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis (Minijob) stehen, dann können Sie die staatlichen Zulagen beantragen und erhalten. Sie müssen lediglich den vom Arbeitgeber zu zahlenden Rentenversicherungsbeitrag freiwillig auf den vollen Beitrag aufstocken. Dieser liegt bei ca. 30 € liegt, sollten Sie in Ihrem Minijob 400,00 € verdienen.

Anschließend müssen Sie 4 % Ihres Jahresbruttoverdienstes in den Vertrag einzahlen bzw. Ihr Beitrag darf nicht weniger als 60 € im Jahr betragen, um die volle Förderung in Höhe von 154,00 € jährlich aus der Riester Rente zu erhalten.