Kindergeld im Masterstudium
Eltern, die ihren Kindern durchs Masterstudium helfen möchten, können nun sogar Kindergeld erhalten.
Mittwoch, 13 April, 2016
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Die Finanzierung eines Studiums ist oft nicht einfach. Nebenbei arbeiten reduziert die Zeit, in der man sich aufs Lernen konzentrieren kann. Während es gerade für Masterstudiengänge immer mehr Anbieter für berufsbegleitende Abschlüsse gibt, kommt diese Option direkt im Anschluss an den Bachelorabschluss meist aufgrund eines passenden Arbeitsplatzes nicht in Frage.
Unterstützung durch die Eltern
Glück hat dann, wer von den Eltern unterstützt wird. Eltern, die ihren Kindern durchs Masterstudium helfen möchten, können nun sogar Kindergeld erhalten. Denn das Masterstudium direkt im Anschluss an den Bachelorstudiengang zählt noch zur Erstausbildung, während der Eltern Kindergeld erhalten. Allerdings gibt es einige Voraussetzungen.
Enger Zusammenhang zwischen Bachelor und Master
Das Masterstudium und das Bachelorstudium müssen in engem Zusammenhang stehen, um weiterhin als Erstausbildung zu gelten. Dazu darf es keine größere zeitliche Pause zwischen den Studiengängen geben. Wenn die Bedingungen dafür, das Masterstudium als Teil der Erstausbildung zu bewerten, gegeben sind, kann das Kind sogar unbegrenzt wöchentlich arbeiten, ohne dass dies aufs Kindergeld angerechnet wird.
Wenn das Masterstudium ein Zweitstudium ist, weil es fachlich nicht in die gleiche Berufssparte oder den selben fachlichen Bereich fällt oder weil eine längere Pause zwischen Bachelor und Master eingelegt wurde, kann das Kind höchstens 20 Stunden pro Woche arbeiten, ohne dass der Verdienst aufs Kindergeld angerechnet wird. Grundsätzlich wird Kindergeld nur bis zum vollendeten 25. Lebensjahr bezahlt.