Medizinrecht (LL.M.) (LL.M., Berufsbegleitend)

Typ Master of Laws
Studienform Berufsbegleitend
Schwerpunkt Medizinrecht
Studienbeginn SoSe 2026
Dauer 24 Monate
Bewerbungsfrist 15. Februar 2026
Kosten 13.800,00€
Sprache Deutsch
Benötigte Berufserfahrung 1 Jahre
Ort Münster

Universität Münster (JurGrad gGmbH) / Medizinrecht (LL.M.) im Detail

Das vergleichsweise junge Rechtsgebiet des Medizinrechts gewinnt aufgrund der demographischen Entwicklung, des technischen Fortschritts und neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse im Bereich des Gesundheitswesens immer größere Bedeutung.

Das Medizinrecht wird geprägt durch den Konflikt zwischen dem Ziel einer möglichst optimalen medizinischen Versorgung einerseits und der Notwendigkeit eines in seiner Gesamtheit finanzierbaren Gesundheitssystems andererseits.

Zugleich wird der Fokus zunehmend auch auf die ethische Dimension von Finanzierungs-, Struktur- und Behandlungsentscheidungen gelenkt. In diesem komplexen, aber rechtssystematisch fragmentierten Umfeld soll der Studiengang „Medizinrecht“ verlässliche Methoden für die Arbeit am Fall, aber auch Anleitung zur theoretischen Bewältigung und Reflexion von Handlungsentscheidungen liefern.

Das Bedürfnis nach einem umfassenden Masterstudiengang auf diesem hochpolitisierten Gebiet wird durch die regelmäßigen Änderungen verstärkt. Das Medizinrecht befindet sich in einem fortlaufenden Entwicklungsprozess, der durch neue gesetzliche Vorschriften und interpretierende Urteile in immer kürzeren Intervallen bestimmt wird. Mit den komplexer werdenden Fragestellungen steigen auch die Erwartungen an hochqualifizierte Expertinnen und Experten mit fachübergreifendem Know-how. Den Anforderungen einer kompetenten und hochwertigen Beratung wird nur die Person gerecht werden können, die sich nicht ausschließlich auf eines der Fachgebiete konzentriert, sondern entgegen dem Trend zur Subspezialisierung ein Verständnis aller praxisrelevanten Bereiche des Medizinrechts sowie von normativen Grundstrukturen, Zusammenhängen und Schnittstellen zu anderen Fachgebieten (insbesondere der Medizin, Pharmazie, aber auch Ethik) vorweisen kann. Diesen Bedarf zu decken, ist das Ziel des Studiengangs.

Bei erfolgreichem Abschluss wird den Absolventinnen und Absolventen der Hochschulgrad eines „Master of Laws“ (LL.M.) verliehen. Der Studiengang ermöglicht zudem den juristisch vorgebildeten Teilnehmerinnen und Teilnehmern den Erwerb und Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse im Sinne der FAO für die Verleihung der Bezeichnung „Fachanwalt/Fachanwältin für Medizinrecht“.

Dieser Masterstudiengang ist speziell auf Berufstätige zugeschnitten und richtet sich an Berufserfahrene aus den Bereichen Recht, Ökonomie, Medizin und Pharmazie. Ebenso wie an junge Absolventinnen und Absolventen anderer Fachrichtungen, Berufseinsteigende und Referendarinnen sowie Referendare, deren Ziel eine Führungsposition in Versicherungs,- pharmazeutischen und sonstigen Unternehmen, Ministerien und Verbänden, Institutionen des Gesundheitssystems, Kliniken sowie Anwaltskanzleien medizinrechtlicher Ausrichtung ist. Hochschulabsolventinnen und -absolventen aus anderen Fachrichtungen steht die Teilnahme am Studiengang ebenfalls offen. Nichtjuristen und -juristinnen müssen einen zusätzlichen Vorschaltkurs absolvieren.

Studieninhalte

1. Semester

  • Einführung in den Tätigkeitsbereich Medizinrecht
  • Begriffliche und verfassungsrechtliche Grundlagen des Medizinrechts
  • Die Rechtsverhältnisse zwischen Ärztin und Arzt bzw. Krankenhaus und Patientinnen und Patienten
  • Systematik des SGB, Verfahrens- und Prozessrecht im Sozialrecht
  • Medizinische Ethik/Ethische Grundlagen des Medizinrechts
  • Medizinisch-ökonomische Entscheidungsaspekte im klinischen Alltag
  • Medizinische Grundlagen (Zusatzveranstaltung für Nicht-Medizinerinnen und -Mediziner)
  • Zivilrechtliche Haftung (der Ärztin/des Arztes und des Krankenhausträgers)
  • (Zivil-)Prozessuale Besonderheiten und Verfahrensrecht
  • Schlichtung, Mediation und Schiedsgerichtsbarkeit – Verfahren zur Erledigung von Streitigkeiten im Medizinrecht
  • Materielles Arztstrafrecht
  • Die Vertretung handlungsunfähiger Menschen
  • Europarechtliche Grundlagen des Medizinrechts
  • E-Health und Telemedizin: Innovation, Vernetzung und Gesundheitsdatenschutz
  • Heimrecht
  • Das Recht der Pflege
  • Das Recht der Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderung

2. Semester

  • Gesetzliche Krankenversicherung – Strukturelemente und Versichertenrecht
  • Rechtliche Handlungsformen der Gesetzlichen Krankenversicherung
  • Leistungssteuerung, Qualitätssicherung und Rationierung in der
    Gesetzlichen Krankenversicherung
  • Vertragsarzt- und Vertragszahnarztrecht
  • Krankenhausrecht (einschließlich Bedarfsplanung, Finanzierung
    und Chefarztvertragsrecht)
  • Compliance-Management
  • Arzneimittelrecht
  • Medizinprodukte- und Heilmittelerwerbrecht
  • Das Recht der biomedizinischen Forschung am Menschen
  • Sonstiges Vertragsrecht der Ärztinnen und Ärzte
  • Gesellschafts- und Kooperationsrecht der Ärztinnen und Ärzte
  • Neue Versorgungsformen
  • Vergütungsrecht der Krankenhäuser und der Heilberufe
  • Private Krankenversicherung
  • Grundzüge des Apothekenrechts

3. Semester

  • Haftpflichtversicherungsschutz im Heilwesen
  • Die Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung
  • Die Darstellung von Ärztinnen und Ärzten in der Öffentlichkeit: Wettbewerbsrecht
  • Arbeitsrecht in Krankenhaus und Arztpraxis
  • Ärztliches Berufsrecht
  • Grundzüge des Berufs- und Zulassungsrechts der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, sonstiger Heilberufe, Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker, Heilhilfsberufe sowie Gesundheitshandwerkerinnen und Gesundheitshandwerker
  • Kartell- und Vergaberecht im Gesundheitswesen
  • Recht der Biomedizin
  • Grundlagen der Gesundheitsökonomik
  • Gesundheitsökonomie und Krankenhausmanagement
  • Steuerrechtliche Fragen des Gesundheitswesens

Der Abschluss: Master of Laws (LL.M.)

Der akademische Hochschulgrad „Master of Laws“ (LL.M.) steht für eine exzellente wissenschaftliche und praktische Ausbildung auf höchstem Niveau. Durch den Erwerb dieses national wie international anerkannten Mastergrades werden die Absolvierenden als Expertinnen und Experten auf dem Gebiet des „Medizinrechts“ ausgewiesen, können sich von ihren Mitbewerbenden absetzen und verfügen über deutlich bessere Berufs- und Gehaltschancen. Ein abgeschlossenes Masterstudium berechtigt zudem gemäß den Promotionsordnungen der Universitäten im jeweiligen Fachbereich zur Promotion.

Die Fachanwaltschaft für Medizinrecht

Ein Fachanwaltstitel wird für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zunehmend bedeutender; das signalisiert nicht nur die ständig wachsende Anzahl an Fachanwaltsbezeichnungen. Der Titel „Fachanwalt/Fachanwältin“ steht insbesondere auch für eine hohe fachliche Beratungsqualität. Anwältinnen und Anwälte müssen zur Erlangung eines solchen Titels nicht nur die Theorie aus dem „Effeff“ beherrschen, sondern auch viele Fälle aus dem jeweiligen Fachbereich bearbeitet haben. Gerade die Mandantschaft freiberuflicher Rechtsanwältinnen sowie Rechtsanwälte und kleinerer Kanzleien legen besonderen Wert auf diese Zusatzqualifikation. Der Studiengang „Medizinrecht“ bietet Juristinnen und Juristen die Möglichkeit, neben dem Masterabschluss jene theoretischen Kenntnisse zu erwerben, die im Sinne der Fachanwaltsordnung (FAO) für die Verleihung der Bezeichnung „Fachanwalt/Fachanwältin für Medizinrecht“ Voraussetzung sind.

Aufnahme und Zulassungsvoraussetzungen

Studiengebühren:

  • Keine Zusatzkosten: In den Gebühren sind die Teilnahme an den Veranstaltungen und Prüfungen, die Kursunterlagen und Gesetzestexte sowie die Nutzung der digitalen Datenbanken der Universität Münster enthalten.
  • Ratenzahlung, Teilstipendien und weitere Rabattmöglichkeiten
  • Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Studiengang (Studiengebühr, Kosten für Unterkunft, Fahrten, Verpflegung, Arbeitsmittel etc.) sind in der Regel steuerlich absetzbar
  • Frühbuchertarif: 12.600 €

Zugangsvoraussetzungen:

Voraussetzung für eine Aufnahme in den Masterstudiengang „Medizinrecht“ ist ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium mit den Abschlüssen:

  • Staatsexamen
  • Diplom-, Bachelor- oder Masterabschluss (Abschluss unter den besten 50 % aller Absolventinnen und Absolventen) an einer Hochschule mit mindestens 240 ECTS-Punkten. Bis zu 60 ECTS-Punkte können aufgrund beruflicher Qualifikationsleistungen angerechnet werden.
  • Für nichtjuristische Bewerberinnen und Bewerber: Teilnahme am Vorschaltkurs und Bestehen von zwei Klausuren

Für diesen Studiengang sollten Sie Ihren ersten Hochschulabschluss in einem Studiengang der folgenden Fächergruppen bzw. Studienbereiche erworben haben:

  • Fächergruppe: Wirtschaftswissenschaften, Rechtswissenschaften
  • Studienbereich: Pharmazie, Pharmatechnik

Berufserfahrung:
Zusätzlich zu einem abgeschlossenen ersten Hochschulstudium benötigen Sie folgende praktische Erfahrung, um für diesen Studiengang zugelassen zu werden: 1 Jahr Berufserfahrung im Bereich Rechtswissenschaft, Medizin oder Pharmazie

 

Erforderliche Sprachkenntnisse:

Erforderliche minimale Sprachkenntnisse, die durch einen oder mehrere der folgenden erfolgreich absolvierten Sprachtests nachgewiesen werden müssen: 

  • DSH-2 (Deutsch)

Weitere Zulassungsvoraussetzungen:
Nachweise über das Vorliegen einschlägiger Berufserfahrung und eine Darstellung des bisherigen Werdegangs

Informationsbroschüre

Eine ausführliche Informationsbroschüre finden Sie weiter unten unter "Downloads" bzw. auf der Homepage der JurGrad unter https://www.jurgrad.de/.

Videos

JurGrad & Universität Münster Imagefilm

Die gemeinnützige JurGrad ist Trägerin des Weiterbildungsangebotes der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Münster und bietet zurzeit acht berufsbegleitende Masterstudiengänge in den Bereichen "Arbeitsrecht", "Erbrecht & Unternehmensnachfolge", "Immobilienrecht", "Medizinrecht", "Mergers & Acquisitions", "Steuerwissenschaften", "Versicherungsrecht" und "Wirtschaftsrecht" an.

Module

Arbeits- und Sozialrecht und Arbeitsrechtliche Probleme Compliance Medizinethik Medizin Biomedizin Krankenhausmanagement Sozialrecht Gesundheitsökonomik Krankenhausrecht Ethik im Gesundheitswesen

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Weitere Master Studiengänge

Name Abschluss Dauer Kosten
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Erbrecht & Unternehmensnachfolge (LL.M.) Master of Laws 24 13.800,00€
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Mergers & Acquisitions (LL.M.) Master of Laws 24 16.800,00€
Steuerwissenschaften (EMBA) Master of Business Administration 24 13.800,00€
Steuerwissenschaften (LL.M.) Master of Laws 24 13.800,00€
Versicherungsrecht (LL.M.) Master of Laws 24 12.900,00€
Wirtschaftsrecht (LL.M.) Master of Laws 24 13.800,00€
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